Kleidung

Die Kleidung muss dem jeweiligen Tanzstil als Trainingskleidung entsprechen und sollte dem Lehrer ermöglichen, den Körper des Tänzers zur Korrektur erkennen zu können (keine weiten Hosen in Ballett- und Kinderklassen).
 
In den Kinder-Amateur-Klassen (Tanzmäuse, Kindertanz usw) sollte der Körper des Kindes zur Korrektur gut zu sehen sein. Die Kleidung möge daher zweckdienlich enganliegend sein (zB Strumpfhose, Leggings, T- oder Longshirt); KEINE Antirutsch- oder ABS-Socken, der Fuß muss sich frei am Boden bewegen können.

In den Berufsausbildungsklassen herrscht einheitliche Kleidungspflicht. Details liegenden Ausbildungsschülern vor. Die Trainingskleidung kann über die Kostümschneiderei der Schule erstanden werden.

Haare sind prinzipiell aus dem Gesicht zu frisieren, um verletzungsfreies, uneingeschränktes Tanzen und soziales Miteinander zu gewährleisten.

In allen Schul- und Trainingsräumen sind Straßenschuhe verboten. Dies gilt auch für begleitende Erziehungsbrechtigte.

Die Schule haftet nicht für abhanden gekommende Garderobe bzw Wertsachen.

Es gelten die AGB der Schule.